zahntechnik kronen

Wurzelkanalbehandlungen

Wurzelkanalbehandlungen dienen dem Erhalt „toter“ Zähne, das heißt der Zähne deren Nerv abgestorben ist.

Die hierbei in das Innere des Zahnes, genauer gesagt in den Wurzelkanal eingedrungenen Mikroorganismen verursachen an der Wurzelspitze einen Entzündungsherd, der nach weitläufiger Meinung „streuen“, das heißt im Organismus an anderer Stelle Krankheiten hervorrufen kann.

Vorausgesetzt, die Behandlung erfolgt nach den Regeln der Kunst und es kann erreicht werden, dass die in den Wurzelkanal eingedrungenen Bakterien möglichst vollständig beseitigt werden, so handelt es sich bei der Wurzelfüllung um eine sinnvolle Form des Zahnerhaltes, sozusagen um ein natürliches Implantat. Hierbei kommt es selbstverständlich von ganz alleine zu einer Abheilung des um die Wurzelspitze herum entstandenen Entzündungsprozesses, denn die Ursache (die Mikroorganismen) konnten ja beseitigt werden.

Der Vorteil gegenüber einem Implantat besteht vor allem in der natürlichen Verankerung des Zahnes im Kieferknochen, die der des Implantates weit überlegen ist. Unserer Ansicht nach sollte deshalb immer versucht werden einen Zahn zu erhalten, bevor an eine Implantatversorgung gedacht wird.

Natürlich gibt es auch im Bereich der Wurzelkanalbehandlungen verschiedene Verfahren, die sich hinsichtlich ihrer Qualität zum Teil stark voneinander unterscheiden. Wir bieten Ihnen die nach dem neuesten Stand der Forschung und mit modernster Technik durchgeführte Form der Behandlung in unserer Praxis an:

Der erweiterten manuellen und maschinellen Aufbereitung der Wurzelkanäle, der effektiven Desinfektion der Wurzelkanäle mit medizinischen Spülungen und Ozon (HealOzone) folgt eine dichte und dauerhafte Füllung der Wurzelkanäle durch eine spezielle Fülltechnik (laterale und vertikale Kondensation). Durch die diese dichte Abgrenzung gegenüber Bakterien und Keimen kann der Zahn langfristig erhalten werden.

Weitere Informationen für gesetzlich Versicherte:

Die Vorraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine Wurzelkanalbehandlung erfüllen nicht alle Zähne. Auf manche wartet nach Willen der GKV auch die Zange.

Für erhaltungswürdige Zähne sieht die Wurzelkanalbehandlung im Rahmen der GKV eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung vor, die in vielen, vor allem einfachen Fällen durchaus für eine Zeit lang erfolgversprechend sein kann. Das ist der Nulltarif.

Als gesetzlich Versicherte/r haben sie neben der Möglichkeit, nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden, auch die Option, eine aufwändigere Wurzelkanal-behandlung zu erhalten. Mit einem zeitlichen und instrumentellen Mehraufwand kann man zu qualitativ deutlich besseren Ergebnissen gelangen, als dies mit dem Standardverfahren möglich ist, und somit eine höhere Sicherheit vor dem Wiederauftreten der Entzündungsproblematik erzielen.

Die Mehrkosten für diese hochwertige Behandlung belaufen sich für den gesetzlich Versicherten auf ca. 50-70 € pro Wurzelkanal.

Gesetztliche Vorraussetzungen:

Da sich seit dem 01.01.2004 die Richtlinien durch den Gesetzgeber geändert haben, sind Wurzelkanalbehandlungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung (GKV) vorgesehen:

1. Allgemeine Vorraussetzungen

Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis nahe an die Wurzelspitze

2. spezielle Vorraussetzungen bei Molaren

  • Erhaltung einer geschlossenen Zahnreihe
  • Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation
  • Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz

Wenn die o. g. Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann die Weiterbehandlung des zu behandelnden Zahnes nur durch eine rein private Abdingung nach den Richtlinien der GOZ durchgeführt werden.

Hier empfiehlt sich eine klare Kosten-Nutzen-Rechnung mit einer Abwägung aller Vor- und Nachteile in einem persönlichen Gespräch.