zahntechnik kronen

Inlay-Versorgungen

Inlay“ bedeutet Einlagefüllung und beschreibt die Versorgung eines Zahnes mit einem in einem zahntechnischen Herstellungsprozess gefertigten Werkstück aus Gold oder Keramik.

inlay onlay

Eine Inlay-Versorgung ist dann indiziert, wenn der Defekt an einem Zahn zu groß für die dauerhafte Versorgung mit einer Kompositfüllung ist, andererseits aber noch nicht so groß ist, dass eine Teil- oder Vollüberkronung des Zahnes notwendig wäre.

Die im Vergleich zur Kunststoffkomposittechnik wesentlichen Vorteile liegen in einer noch längeren Haltbarkeit und der Möglichkeit auch Defekte zu versorgen, die unter das Zahnfleischniveau reichen.

Hier sollte von Zahn zu Zahn ganz individuell entschieden werden, welche Versorgung für Sie die sinnvollste ist und das geht am besten in einem persönlichen Gespräch.

Weitere Informationen für gesetzlich Versicherte:

Die Inlayversorgung ist nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten, also eine Privatleistung. Gesetzlich Versicherte müssen deshalb mit einem Eigenanteil von etwa 300-400 Euro rechnen. Damit sind Inlays in etwa so teuer wie eine Krone, bei der die Gesamtkosten zwar höher liegen, die GKV aber auch einen Anteil der Kosten trägt.

Mit einer Haltbarkeit von 15-20 Jahren stellen Inlays also auch für den gesetzlich Versicherten durchaus eine sinnvolle Alternative zur Sofortüberkronung dar.